Erste-Hilfe-Kurse
Erste-Hilfe-Kurs für Führerschein und Betrieb
9 Unterrichtseinheiten gemäß Richtlinien 2015
Die Ausbildung zum (betrieblichen) Ersthelfer vermittelt, wie Sie in Notfällen mit Sofortmaßnahmen menschliches Leben retten. Die Ersthelfer lernen, wie sie bleibende Gesundheitsschäden bis zum Eintreffen des Rettungsdienst verhindern oder verringern.
Dieser Kurs ist auch geeignet für:- Jugendgruppenleiter
- Trainerlizenzen für Sportvereine
- Motorbootführerschein
- DLRG-Rettungsschwimmschein Silber
- Rheinschifferpersonalverordnung
- u.v.m
Für Führerscheinanwärter ist dieser Kurs als Unterweisung in Erste-Hilfe gemäß § 19 FeV für alle Führerscheinklassen anerkannt.
Durch die Berufsgenossenschaft sind wir dazu ermächtigt, betriebliche Ersthelfer gemäß BGG 948 auszubilden. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass in jedem Unternehmen eine gewisse Anzahl von Mitarbeitern eine Ersthelferausbildung vorweisen müssen.
Kosten:
Die Lehrgangsgebühren für die Aus- und Fortbildung von betrieblichen Ersthelfer werden in der Regel von den Berufsgenossenschaften bzw. Unfallkassen übernommen.
Für Selbstzahler kostet das Tagesseminar 45 Euro pro Teilnehmer ->zur Kursanmeldung<-

Erste-Hilfe-Fortbildung
Betriebliche Ersthelfer müssen spätestens alle zwei Jahre ein Erste-Hilfe-Training über 9 Unterrichtseinheiten absolvieren, um Ersthelfer zu bleiben.
Nur durch ein Erste-Hilfe-Training ist der Ersthelfer immer auf dem neusten Stand und kann so sein erlerntes Wissen vertiefen.
Auch für das Erste-Hilfe-Training sind wir durch die Berufsgenossenschaft ermächtigt, betriebliche Ersthelfer gemäß BGG 948 fortzubilden.
Themenauswahl:- Wiederholung und Vertiefung der lebensrettenden Maßnahmen
- Auffrischung der von den Teilnehmer gewünschten Kenntnisse
- Umgang mit Laiendefibrillatoren (AED)
- Umgang mit Beatmungshilfen
- Informationen zu Neuerungen im Bereich Erste Hilfe
- Traumaversorgung
- internistische Notfälle
Die Fortbildung für betrieblichen Ersthelfer findet an einem Tag statt.
Die Lehrgangsgebühren für die Aus- und Fortbildung Ihrer Ersthelfer werden in der Regel von den Berufsgenossenschaften bzw. Unfallkassen übernommen.
Achtung: Voraussetzung für diesen Lehrgang ist ein GÜLTIGER Erste-Hilfe-Grundkurs oder eine GÜLTIGE Erste-Hilfe Fortbildung (nicht älter als zwei Jahre)!
Bitte unbedingt einen Nachweis zum Kurstermin mitbringen.
Ohne einen gültigen Nachweis ist eine Teilnahme leider nicht möglich.
Sonderkurse
Erste-Hilfe für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen (BiB)
Wer kann diesen Kurs besuchen?
Dieser Kurs ist speziell für Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen, in der Kindertagespflege sowie
in Grundschulen konzipiert. Er kombiniert sowohl die speziellen Ausbildungsinhalte für die Erste-Hilfe Leistung am Kind als auch die am Erwachsenen und umfasst neun Unterrichtseinheiten. Um
Ersthelfer zu bleiben ist das erworbene Wissen im Abstand von zwei Jahren aufzufrischen
(Karenzzeit +/- acht Wochen). Mit dem Besuch des Kurses Erste Hilfe in Bildungs- und
Betreuungseinrichtungen für Kinder werden alle Voraussetzungen, die auch an die Erste-Hilfe Ausbildung gemäß § 26 der DGUV-Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention gestellt werden, erfüllt.
Für wie viele Ersthelferinnen und Ersthelfer werden die Ausbildungskosten durch die
Unfallkasse NRW getragen?
Pro Kindergartengruppe muss mindestens eine Erzieherin bzw. ein Erzieher in der Ersten Hilfe
ausgebildet sein. Die Unfallkasse NRW als zuständiger Unfallversicherungsträger der Kinder Ihrer
Einrichtung übernimmt für diese Mindestanforderung alle zwei Jahre die Kosten.
